§ 202a STPO
Entscheidungen, in denen § 202a STPO als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- BeschlussBGH · 4 StR 126/14 · 29.07.2014Verständigungsmitteilung trotz Kammerneubesetzung; Aufhebung wegen § 243 Abs. 4 StPO-Verstoß
- BeschlussBGH · 1 StR 612/13 · 09.04.2014Mitteilungspflicht bei Verständigungsgesprächen (§243 Abs.4 StPO) verletzt – Aufhebung und Zurückverweisung
- UrteilBGH · 1 StR 423/13 · 13.02.2014Verständigung im Strafprozess: Offenlegungspflicht sämtlicher Vorgespräche nach §243 Abs.4 StPO
- BeschlussBGH · 1 StR 523/13 · 29.01.2014Mitteilungspflicht nach §243 Abs.4 StPO: Revision wegen Unterlassen der Bekanntgabe verworfen
- BeschlussBGH · 5 StR 502/13 · 25.11.2013Mitteilungspflicht des Vorsitzenden bei Verständigungsgesprächen – Revision erfolgreich
- BeschlussBGH · 5 StR 411/13 · 23.10.2013Mitteilungspflicht bei Verständigungsgesprächen im Zwischenverfahren (§243 Abs.4 StPO)
- UrteilBGH · 2 StR 47/13 · 10.07.2013Mitteilungspflicht nach §243 Abs.4 StPO und Anforderungen an Revisionsrüge; Rückverweisung wegen fehlerhafter Maßstabsetzung beim Rücktritt
- BeschlussBGH · 3 StR 426/11 · 20.12.2011Telefonischer Hinweis zur Bewährungsfrage bindet Strafkammer nicht; Revision verworfen
- BeschlussBGH · 1 StR 274/11 · 12.07.2011Revision verworfen: Informelle Verständigungen im Strafprozess unzulässig
- BeschlussBGH · 1 StR 400/10 · 20.10.2010§ 243 Abs. 4 StPO: Verständigungsversuch per Telefon – fehlende Mitteilung ohne Beruhen