§ 146 STGB
Entscheidungen, in denen § 146 STGB als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- BeschlussBGH · 5 StR 29/25 · 22.04.2025Aufhebung der Geldwäscheverurteilungen eines 'Abholers' – Einziehung teils aufgehoben
- BeschlussBGH · 1 StR 229/23 · 29.08.2023BGH zur Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall und Beihilfe zur Geldfälschung
- BeschlussBGH · 3 StR 433/18 · 23.07.2019BGH zur Geldfälschung: Geldähnlichkeit von 5.000-Rial-Schecks für Huthi-Rebellen
- BeschlussBGH · 2 StR 67/19 · 03.07.2019Geldfälschung vs. Vorbereitung (§146, §149 StGB): Vorbereitung entfällt, Urteil aufgehoben
- UrteilBGH · 2 StR 67/19 · 03.07.2019BGH zur Konkurrenz bei Geldfälschung: Herstellung, (versuchtes) Inverkehrbringen und § 149 StGB
- BeschlussBGH · 3 StR 166/18 · 17.05.2018Revision teilweise stattgegeben: Doppelverwertung und Unterbringung nach § 64 StGB
- BeschlussBGH · 1 StR 151/18 · 16.05.2018Gewerbsmäßige Geldfälschung festgestellt; Schuldspruch ergänzt, Teilfreispruch
- BeschlussOberlandesgericht Hamm · 1 RVs 10/17 · 07.02.2017Revision: Abgrenzung §146 StGB und §147 StGB bei Inbesitznahme von Falschgeld
- UrteilBGH · 3 StR 2/16 · 16.06.2016Geldfälschung — Sichverschaffen, Tatmehrheit und Unterbringung in Entziehungsanstalt
- BeschlussBGH · 2 StR 189/12 · 20.11.2012Einreichung beschädigter Euromünzen bei Bundesbank: Kein Tatbestand der Geldfälschung
- UrteilBGH · 2 StR 190/12 · 15.11.2012BGH: Keine Geldfälschung durch Einreichen entwerteter Euro-Münzen bei der Bundesbank
- BeschlussBGH · 3 StR 51/11 · 09.03.2011Revision: Schuldspruch wegen Geldfälschung auf zwei statt drei Fälle beruht
- BeschlussBGH · 2 StR 511/10 · 02.02.2011Gewerbsmäßigkeit bei Geldfälschung: Teilweises Inverkehrbringen aus Einmalbeschaffung
- BeschlussBGH · 4 StR 278/10 · 20.09.2010BGH: Teilaufhebung wegen mangelhafter Strafzumessung bei Geldfälschung
- BeschlussBGH · 4 StR 408/10 · 20.09.2010Verbrauch der Strafklage bei Geldfälschung; spätere Anstiftung als gesonderte Tat
- BeschlussBGH · 3 StR 227/10 · 12.08.2010Aufhebung wegen Geldfälschung: Verbot des wortgleichen "Einrückens" der Anklage