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§ 49a NRW
§ 49a NRW
Entscheidungen, in denen § 49a NRW als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
Beschluss
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen · 7 K 5306/00 · 20.09.2006
Zuwendungswiderruf bei Zweckverfehlung: Rückforderung öffentlicher Fördermittel rechtmäßig
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§ 49a NRW — Seite 2 — Themis