§ 22 GNOTKG
Entscheidungen, in denen § 22 GNOTKG als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- BeschlussOberlandesgericht Hamm · 10 W 197/25 · 20.01.2026Erbscheinverfahren: Keine Kostenerstattung allein wegen Unterliegens
- BeschlussOberlandesgericht Hamm · 10 W 190/25 · 05.01.2026Kostenverteilung nach Rücknahme eines Erbscheinantrags wegen behaupteter Testierunfähigkeit
- BeschlussOLG · 3 Wx 15/24 · 26.02.2025Aufgebotsverfahren: Erbe kann Verlust eines Grundschuldbriefs auch ohne Eigenwahrnehmung glaubhaft machen
- BeschlussAG · VI 4081/21 · 08.04.2024Erbscheinsantrag wegen Testierunfähigkeit der Erblasserin zurückgewiesen
- BeschlussOLG · 33 Wx 157/23 e · 10.08.2023Kosten eines Testierfähigkeitsgutachtens im Abhilfeverfahren trägt der wahre Erbe
- BeschlussOLG · 11 W 768/23 e · 24.07.2023Kostenschuldnerhaftung des antragstellenden Miterben bei Teilerbschein
- BeschlussOLG · 31 Wx 66/21 Kost · 16.02.2022Erbscheinverfahren: „Kosten dieses Antrags“ umfasst nicht ohne Weiteres Anwaltskosten
- BeschlussOLG · 2 W 30/21 · 10.01.2022Erbscheinsverfahren: Gutachtenskosten bei Bestreiten der Testamentsechtheit