§ 35 GEWO
Entscheidungen, in denen § 35 GEWO als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- UrteilVerwaltungsgericht Gelsenkirchen · 7 K 1563/09 · 07.09.2009Gewerbeuntersagung nach §35 GewO wegen Rückständen und Unzuverlässigkeit
- UrteilVerwaltungsgericht Gelsenkirchen · 7 K 2360/08 · 06.03.2009Wiedergestattung des Gewerbes abgewiesen: gewerberechtliche Unzuverlässigkeit
- UrteilVerwaltungsgericht Gelsenkirchen · 7 K 1474/08 · 08.09.2008Klage gegen Gewerbeuntersagung nach §35 GewO wegen Zahlungsrückständen abgewiesen
- UrteilVerwaltungsgericht Gelsenkirchen · 7 K 3794/06 · 26.02.2008Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden: Klage abgewiesen
- BeschlussVerwaltungsgericht Gelsenkirchen · 7 L 897/07 · 10.10.2007Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen Gewerbeuntersagung abgelehnt
- BeschlussVerwaltungsgericht Gelsenkirchen · 7 L 492/07 · 27.06.2007Abweisung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Gewerbeuntersagung
- UrteilVerwaltungsgericht Gelsenkirchen · 7 K 2651/05 · 25.01.2007Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit bei erheblichen Steuer- und Beitragsschulden
- BeschlussVerwaltungsgericht Gelsenkirchen · 7 L 1489/06 · 18.12.2006Abweisung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen Gewerbeverbot