§ 15 GEBRMG
Entscheidungen, in denen § 15 GEBRMG als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- BeschlussBGH · X ZB 12/20 · 12.09.2023Gebrauchsmusterlöschung: Unzulässige Kombination mit nicht angegriffenem Unteranspruch („Tischgrill“)
- BeschlussBPatG · 35 W (pat) 406/22 · 03.07.2023Gebrauchsmuster: Unzulässige Erweiterung durch Weglassen „hydraulische Kurbel“
- EndurteilLG · 7 O 8993/19 · 06.10.2022Kreuzlizenz: Keine Aufklärungspflicht über Mitinhaberschaft bei eigener Prüfungsobliegenheit
- BeschlussBPatG · 35 W (pat) 408/21 · 27.09.2022Gebrauchsmusterlöschung: Unzulässige Erweiterung beschränkend, kein „Aliud“ – Zurückverweisung
- BeschlussBPatG · 35 W (pat) 422/20 · 22.03.2022Gebrauchsmusterlöschung: „definierte Drehpositionen“ als ausführbar offenbart
- BeschlussBPatG · 35 W (pat) 411/20 · 12.10.2021BPatG: Verfahrensangabe „vor dem Schließen aufgeschoben“ als zulässiges Sachmerkmal
- BeschlussBPatG · 35 W (pat) 401/19 · 26.11.2020Gebrauchsmuster: Unzulässige Schutzbereichserweiterung durch Weglassen des Prägungsmerkmals
- BeschlussBPatG · 35 W (pat) 18/18 · 13.03.2019Gebrauchsmuster: Zurückverweisung wegen unzureichender Anspruchsformulierung; Ausführbarkeit im Löschungsverfahren
- BeschlussBPatG · 35 W (pat) 428/17 · 15.01.2019Gebrauchsmuster „Kettenring“: Löschung wegen fehlenden erfinderischen Schritts
- BeschlussBPatG · 35 W (pat) 428/12 · 25.03.2014Gebrauchsmusterlöschung: Unklarheit kein Löschungsgrund; Priorität trotz Verallgemeinerung
- BeschlussBPatG · 35 W (pat) 412/12 · 29.10.2013Gebrauchsmuster Löschung: Fliesenkleber mit Kohlenwasserstoff-Entstaubung ohne erfinderischen Schritt
- BeschlussBGH · X ZB 2/12 · 06.08.2013Gebrauchsmusterlöschung: Unzulässige Erweiterung nur bei Schutz für ein „Aliud“ (Tintenstrahldrucker)
- BeschlussBGH · X ZA 1/11 · 10.08.2011Verfahrenskostenhilfe abgelehnt bei Rechtsbeschwerde im Löschungsverfahren (Formkörper mit Durchtrittsöffnungen)
- BeschlussBPatG · 35 W (pat) 417/08 · 22.09.2010Gebrauchsmusterlöschung „Formkörper mit Durchtrittsöffnungen“: Patentschrift als eigenes Lexikon