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§ 59 GEBG
§ 59 GEBG
Entscheidungen, in denen § 59 GEBG als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
Beschluss
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen · 6 L 525/25 · 06.01.2026
Eilrechtsschutz gegen Wettvermittlungsstellen-Gebühr: AWO bleibt ausgeschlossen
§ 59 GEBG — Themis