§ 79a FGO
Entscheidungen, in denen § 79a FGO als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- UrteilBFH · III R 43/24 · 13.11.2025Kindergeld: Aufhebung nach § 70 Abs. 2 EStG bei Überschreiten der 20-Stunden-Grenze
- BeschlussBFH · II B 27/24 · 18.06.2025Einverständnis mit konsentiertem Einzelrichter wirkt nach BFH-Zurückverweisung nicht fort
- BeschlussFG · 12 K 1856/24 · 23.10.2024Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Erledigung der Hauptsache
- UrteilBFH · X R 5/18 · 03.12.2019BFH: Zuschätzung nicht gebuchter Schrotterlöse und Grenzen revisionsrechtlicher Kontrolle
- BeschlussBFH · I B 16/19 · 23.09.2019Aufhebung eines Aussetzungsbeschlusses wegen unzulässiger Entscheidung durch Berichterstatter und fehlender Ermessenserwägung
- BeschlussBFH · X B 23/17 · 09.05.2017BFH: Betriebsstätte statt häusliches Arbeitszimmer nur bei erkennbarer Publikumswidmung
- BeschlussBFH · III B 25/16 · 06.12.2016Beschwerdeabweisung: Widerruf von §79a-Einverständnis ausgeschlossen; Klagebefugnis fehlt
- BeschlussBFH · X B 79/15 · 12.01.2016Widerruf der Einverständniserklärung zum konsentierten Einzelrichter nur bei wesentlicher Prozessänderung
- BeschlussBFH · X E 2/15 · 26.03.2015Erinnerung gegen Kostenrechnung nach Löschung des Gerichtsregisters zurückgewiesen
- BeschlussBFH · X K 2/13 · 12.06.2013Berichterstatter nicht zuständig: Zustellung der Entschädigungsklage von Gebühr abhängig
- BeschlussBFH · X S 20-23/13, X S 20/13, X S 21/13, X S 22/13, X S 23/13 · 28.05.2013Kostenvorschuss bei Entschädigungsklage nicht gegen Art. 47 EU-Grundrechtecharta
- BeschlussBFH · X K 10/12 · 05.03.2013BFH: Vorläufiger Streitwert in Entschädigungsklage wegen Verfahrensdauer (Zuständigkeit, Höhe)
- BeschlussBFH · X E 8/12 · 20.02.2013Erinnerung gegen Kostenrechnung bei Entschädigungsklage – Berichterstatter zuständig, Streitwertbemessung
- BeschlussBFH · X B 101/12 · 08.01.2013Abhilfe (§130 FGO): Vorsitzender zuständig nach §79a FGO; Fiskalerbe erfordert Nachlassfeststellung
- BeschlussBFH · II S 39/10 (PKH) · 10.02.2011Widerruf der Einverständniserklärung nach §79a FGO bei unveränderter Prozesslage ausgeschlossen