§ 21 BGLEIG
Entscheidungen, in denen § 21 BGLEIG als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- BeschlussOberverwaltungsgericht NRW · 1 A 2312/13 · 26.03.2015BGleiG: Kein einklagbares Recht auf rechtzeitige Einspruchsbescheidung
- BeschlussBVerwG · 6 B 6/12 · 30.05.2012Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten: §21 Abs.3 BGleiG gilt für mehrstufige Körperschaften
- UrteilBVerwG · 6 C 3/09 · 08.04.2010BGleiG: Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an steuernder Führungsklausur
- BeschlussVerwaltungsgericht Gelsenkirchen · 12 L 933/04 · 20.07.2004BGleiG: Unvereinbarkeit Personalratsmandat und Amt der Gleichstellungsbeauftragten