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§ 99 BBIG
§ 99 BBIG
Entscheidungen, in denen § 99 BBIG als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
Beschluss
Landesarbeitsgericht Hamm · 10 TaBV 122/02 · 14.02.2003
Eingruppierung im Einzelhandel NRW: „Unterstellung“ von Auszubildenden als Weisungsbefugnis
§ 99 BBIG — Themis