§ 53 BAYSTRWG
Entscheidungen, in denen § 53 BAYSTRWG als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- BeschlussVGH · 8 ZB 26.43 · 14.04.2026Keine Straßenausbaubeiträge bei Kostenvereinbarung für nicht ausgebauten Feldweg
- BeschlussVGH · 8 ZB 25.1519 · 16.12.2025Berufungszulassung abgelehnt: Kein Anspruch auf Umstufung eines Geh- und Radwegs zur Ortsstraße
- BeschlussVGH · 1 ZB 23.1655 · 02.06.2025Vorbescheid Mehrfamilienhaus: keine gesicherte Erschließung über nur fußgewidmeten Weg
- HinweisbeschlussOLG · 4 U 80/24 · 13.01.2025Amtshaftung: Gemeinde muss Staubschäden durch Abkürzungsverkehr auf Feldweg verhindern
- BeschlussVGH · 8 ZB 23.1886 · 27.11.2024Zulassung der Berufung gegen Einziehung eines Feld- und Waldwegs abgelehnt
- BeschlussVG · M 28 S 24.4852 · 19.08.2024Eilantrag gegen befristete Teileinziehung zur Erprobung einer Fußgängerzone erfolglos
- BeschlussVGH · 8 CS 24.721 · 17.06.2024Widmung als Geh- und Radweg: Widmungsfiktion aus Flurbereinigungsplan; keine Umdeutung
- UrteilVG · RO 2 K 20.2641 · 10.08.2023Klage gegen Teileinziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs erfolglos
- UrteilVG · RN 2 K 17.2165 · 15.02.2023Einziehung Feld- und Waldweg: Verkehrsbedeutung entfällt nicht bei Nutzung durch Anlieger
- BeschlussVGH · 11 ZB 22.256 · 22.06.2022Berufungszulassung abgelehnt: Kein Anspruch auf Zusatzzeichen „Anlieger frei“ am Feldweg
- GeBVG · B 1 K 20.470 · 24.02.2022Sondernutzungserlaubnis für Zufahrt über gemeindlichen Weg am Bahnübergang
- UrteilVG · B 1 K 21.926 · 14.12.2021„Anlieger frei“ an Feld-/Waldweg: kein Anspruch, aber Neuverbescheidung wegen Mängeln
- UrteilVG · M 2 K 20.2710 · 23.11.2021Beseitigungs- und Duldungsanordnung zur Wegsperre: Verwaltungsakt, aber Ermessensausfall
- BeschlussVGH · 8 CE 21.1102 · 29.07.2021Folgenbeseitigungsanspruch: Kein Rückbau eines Geh- und Radwegs bei zumutbaren Immissionen
- UrteilVG · M 2 K 18.3066 · 25.06.2021Folgenbeseitigungsanspruch: Rückbau eines Gemeindewegs von Privatgrundstück
- BeschlussVG · RO 2 E 21.157 · 26.03.2021Einstweilige Anordnung: Kein Rückbauanspruch gegen Ausbau eines Geh- und Radwegs