§ 269 ARBGG
Entscheidungen, in denen § 269 ARBGG als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- BeschlussLandesarbeitsgericht Hamm · 12 Ta 313/20 · 02.06.2020Klagerücknahmefiktion (§54 Abs.5 ArbGG): Entscheidung nur nach mündlicher Verhandlung
- BeschlussLandesarbeitsgericht Hamm · 10 TaBV 33/09 · 17.07.2009TVöD-Eingruppierung von Menüassistentinnen: EG 3 statt EG 2; Widerruf irrtümlicher Rücknahme