§ 11a ARBGG
Entscheidungen, in denen § 11a ARBGG als maßgebliche Norm genannt wird.
Entscheidungen
- BeschlussBAG · 4 AZB 22/23 · 18.04.2024Beiordnung bei Prozesskostenhilfe: Vertretungsbereitschaft muss PKH‑Überprüfungsverfahren umfassen
- BeschlussLandesarbeitsgericht Köln · 5 Ta 67/22 · 02.11.2022PKH im Kündigungsstreit: Erledigung vor Entscheidungsreife und Mutwilligkeit
- BeschlussLandesarbeitsgericht Hamm · 5 Ta 253/19 · 07.08.2019PKH-Beiordnung bei Mehrvergleich umfasst Differenzgebühren
- NichtannahmebeschlussBVerfG · 1 BvR 1653/18, 1 BvR 1888/18, 1 BvR 1889/18, 1 BvR 1890/18, 1 BvR 2381/18 · 21.11.2018Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie und Zurückweisung wiederholender Anträge
- Stattgebender KammerbeschlussBVerfG · 1 BvR 2509/15 · 16.06.2016Versagung von Prozesskostenhilfe wegen mutmaßlicher Prozessunfähigkeit: Rückverweisung wegen Verletzung der Rechtsschutzgleichheit
- BeschlussBAG · 10 AZB 23/15 · 10.07.2015PKH bewilligt nach Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Frage (§23 BBiG)
- BeschlussArbeitsgericht Bonn · 3 Ca 2964/14 · 30.03.2015Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Verfahrensabschluss abgelehnt
- BeschlussBAG · 3 AZB 46/10 · 08.09.2011Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit bei neuer Kündigungsschutzklage statt Klageerweiterung
- BeschlussBAG · 3 AZB 8/11 · 03.08.2011PKH für GmbH im Kündigungsschutzprozess trotz vorläufiger Insolvenzverwaltung abgelehnt
- BeschlussBAG · 6 AZB 3/11 · 17.02.2011PKH im Arbeitsgerichtsprozess: Mutwilligkeit bei neuer Klage statt Klageerweiterung
- BeschlussLandesarbeitsgericht Hamm · 14 Ta 510/10 · 07.02.2011PKH: Mutwillige neue Zahlungsklage statt Klageerweiterung; Beiordnung bei Gegneranwalt
- BeschlussLandesarbeitsgericht Hamm · 14 Ta 596/08 · 30.12.2008PKH-Beiordnung bei anwaltlicher Gegenseite im ArbG-Verfahren ohne Erforderlichkeitsprüfung
- BeschlussLandesarbeitsgericht Köln · 4 Ta 449/06 · 18.12.2006PKH-Abweisung wegen Mutwilligkeit bei Bewilligungsreife nach Vergleich
- BeschlussLandesarbeitsgericht Hamm · 4 Ta 36/05 · 30.01.2006PKH-Anwaltsbeiordnung für anwaltlichen Insolvenzverwalter im Kündigungsschutzprozess