Verwaltungsgericht Köln: Klage abgewiesen – Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit
- Gericht
- Verwaltungsgericht Köln
- Spruchkörper
- 7. Kammer
- Aktenzeichen
- 7 K 5340/16
- Datum
- 19.06.2018
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:VGK:2018:0619.7K5340.16.00
Abstrakte Rechtssätze
Wird eine Klage vor dem Verwaltungsgericht abgewiesen, trägt regelmäßig die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens, sofern das Gericht keine abweichende Kostenentscheidung trifft.
Das Gericht kann in der Kostenentscheidung bestimmen, dass keine Gerichtskosten erhoben werden.
Ein Urteil kann hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Vollstreckung kann durch Leistung einer Sicherheitsleistung in bestimmter Höhe abgewendet werden, sofern die obsiegende Partei nicht zuvor gleich hohe Sicherheit leistet.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erho-
ben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.