Klage abgewiesen – Kostenentscheidung und 110%-Sicherheitsleistung
- Gericht
- Verwaltungsgericht Köln
- Spruchkörper
- 7. Kammer
- Aktenzeichen
- 7 K 4921/16
- Datum
- 26.06.2018
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:VGK:2018:0626.7K4921.16.00
Abstrakte Rechtssätze
Wird eine Klage abgewiesen, trägt regelmäßig die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens.
Das Verwaltungsgericht kann die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils hinsichtlich der Kosten anordnen.
Die Vollstreckung eines Urteils kann durch Sicherheitsleistung abgewendet werden; das Gericht kann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags festsetzen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.