Treffer
Verwaltungsgericht Köln Urteil

VG Köln: Klage abgewiesen – Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper
7. Kammer
Aktenzeichen
7 K 14572/17
Datum
24.07.2018
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:VGK:2018:0724.7K14572.17.00
Quelle
Der Kläger hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und dem Kläger die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es ordnete die vorläufige Vollstreckbarkeit hinsichtlich der Kosten an. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrags abwenden, sofern die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei vollständiger Abweisung der Klage trägt regelmäßig der Kläger die Kosten des Verwaltungsverfahrens.

2

Das Gericht kann die Vollstreckbarkeit eines Urteils hinsichtlich der Kosten vorläufig anordnen.

3

Die Vollstreckung kann durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrags abgewendet werden; die Gegenpartei kann zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

4

Aus dem bloßen Tenor eines Urteils ergeben sich ohne die Entscheidungsgründe keine konkreten materiell-rechtlichen Feststellungen zum Streitgegenstand.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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