VG Köln: Klage abgewiesen – Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit
- Gericht
- Verwaltungsgericht Köln
- Spruchkörper
- 7. Kammer
- Aktenzeichen
- 7 K 14572/17
- Datum
- 24.07.2018
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:VGK:2018:0724.7K14572.17.00
Abstrakte Rechtssätze
Bei vollständiger Abweisung der Klage trägt regelmäßig der Kläger die Kosten des Verwaltungsverfahrens.
Das Gericht kann die Vollstreckbarkeit eines Urteils hinsichtlich der Kosten vorläufig anordnen.
Die Vollstreckung kann durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrags abgewendet werden; die Gegenpartei kann zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Aus dem bloßen Tenor eines Urteils ergeben sich ohne die Entscheidungsgründe keine konkreten materiell-rechtlichen Feststellungen zum Streitgegenstand.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.