Normenkontrollsache: Antrag abgelehnt; Streitwert 200.000 €, Kosten vorläufig vollstreckbar
- Gericht
- VGH
- Spruchkörper
- 8. Senat
- Aktenzeichen
- 8 N 21.2680
- Datum
- 10.05.2024
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
Abstrakte Rechtssätze
Wird ein Antrag in einer Normenkontrollsache abgelehnt, kann das Gericht der unterlegenen Antragstellerin die Verfahrenskosten auferlegen.
Das Gericht kann die Entscheidung ausdrücklich im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar erklären.
Die Zulassung der Revision kann vom Gericht versagt werden; das Gericht trifft hierzu eine ausdrückliche Entscheidung im Tenor.
Für Normenkontrollsachen bestimmt das Gericht den Streitwert nach der Bedeutung der Rechtssache; dieser dient der Bemessung der Kostenfolgen.
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Es ergeht folgender Beschluss
Der Streitwert für die Normenkontrollsache wird auf 200.000 Euro festgesetzt.