Treffer
VGH Urteil

Normenkontrollsache: Antrag abgelehnt; Streitwert 200.000 €, Kosten vorläufig vollstreckbar

Gericht
VGH
Spruchkörper
8. Senat
Aktenzeichen
8 N 21.2680
Datum
10.05.2024
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Quelle
Die Antragstellerin begehrte eine Normenkontrolle; das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Antragstellerin wurde zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar und die Revision wurde nicht zugelassen. Der Streitwert der Normenkontrollsache wurde auf 200.000 Euro festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird ein Antrag in einer Normenkontrollsache abgelehnt, kann das Gericht der unterlegenen Antragstellerin die Verfahrenskosten auferlegen.

2

Das Gericht kann die Entscheidung ausdrücklich im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar erklären.

3

Die Zulassung der Revision kann vom Gericht versagt werden; das Gericht trifft hierzu eine ausdrückliche Entscheidung im Tenor.

4

Für Normenkontrollsachen bestimmt das Gericht den Streitwert nach der Bedeutung der Rechtssache; dieser dient der Bemessung der Kostenfolgen.

Tenor

I. Der Antrag wird abgelehnt.

II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Es ergeht folgender Beschluss

Der Streitwert für die Normenkontrollsache wird auf 200.000 Euro festgesetzt.

Normenkontrollsache: Antrag abgelehnt; Streitwert 200.000 €, Kosten vorläufig vollstreckbar — Themis