Einstellung des Verfahrens; Streitwertfestsetzung 15.000 €; Kostenentscheidung zugunsten der Beigeladenen
- Gericht
- VGH
- Spruchkörper
- 8. Senat
- Aktenzeichen
- 8 A 19.40008
- Datum
- 28.09.2021
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
Abstrakte Rechtssätze
Ein Einstellungsbeschluss des Gerichts kann zugleich über die Kostenverteilung und den Streitwert des Verfahrens entscheiden.
Bei Einstellung des Verfahrens kann das Gericht die Kosten dem Kläger auferlegen, wenn dessen Prozessführung zum Erfolg in der Hauptsache nicht führt.
Das Gericht ist befugt, im Tenor eines Beschlusses den Streitwert für das Verfahren verbindlich festzusetzen.
Außergerichtliche Kosten einer beigeladenen Partei werden nur insoweit vom Gericht geregelt, wie dies ausdrücklich angeordnet wird; fehlt eine entsprechende Zuweisung, trägt die Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.