Treffer
VGH Beschluss

Einstellung des Normenkontrollverfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung

Gericht
VGH
Spruchkörper
20. Senat
Aktenzeichen
20 N 20.925
Datum
30.07.2021
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Quelle
Die Beteiligten gaben übereinstimmende Erledigungserklärungen ab; das Normenkontrollverfahren wurde hierauf eingestellt und dies gerichtlich festgestellt. Das Gericht entschied nach § 161 Abs. 2 VwGO über die Kosten. Wegen offener Erfolgsaussichten in der Hauptsache wurden die Verfahrenskosten hälftig geteilt. Der Streitwert wurde nach § 52 Abs. 1 GKG festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Gibt es übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten, ist das Normenkontrollverfahren durch deklaratorischen Beschluss als erledigt einzustellen (analog § 92 Abs. 3 VwGO).

2

Bei Beendigung des Verfahrens durch Erledigungserklärung entscheidet das Gericht über die Kosten nach billigem Ermessen gemäß § 161 Abs. 2 VwGO.

3

Die hälftige Teilung der Verfahrenskosten kann geboten sein, wenn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen stehen.

4

Der Streitwert ist bei Verfahren dieser Art nach den Maßgaben des § 52 Abs. 1 GKG zu bestimmen.

Relevante Normen
§ VwGO § 92 Abs. 3, § 161 Abs. 2

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

III. Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

Gründe

1

Das Normenkontrollverfahren ist aufgrund der von den Beteiligten abgegebenen übereinstimmenden Erledigungserklärungen beendet; dies ist analog § 92 Abs. 3 VwGO durch deklaratorischen Beschluss des Gerichts festzustellen. Zugleich ist gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden.

2

Billigem Ermessen entspricht es hier, die angefallenen Verfahrenskosten hälftig zu teilen, weil die Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen waren.

3

Der Streitwert ergibt sich aus § 52 Abs. 1 GKG.

Einstellung des Normenkontrollverfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung — Themis