Treffer
VGH Beschluss

Einstellung des Normenkontrollverfahrens nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen

Gericht
VGH
Spruchkörper
20. Senat
Aktenzeichen
20 N 20.2504
Datum
23.07.2021
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Quelle
Die Beteiligten erklärten das Verfahren für erledigt; der VGH stellte daraufhin das Normenkontrollverfahren durch deklaratorischen Beschluss ein. Die Einstellung erfolgte analog § 92 Abs. 3 VwGO; über die Kosten wurde nach § 161 Abs. 2 VwGO entschieden. Wegen offener Erfolgsaussichten wurden die Verfahrenskosten hälftig geteilt. Der Streitwert wurde auf 10.000 Euro festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen ist das Normenkontrollverfahren durch deklaratorischen Beschluss als beendet festzustellen (analog § 92 Abs. 3 VwGO).

2

Das Gericht entscheidet bei Erledigung des Verfahrens nach billigem Ermessen über die Verfahrenskosten (§ 161 Abs. 2 VwGO).

3

Sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache offen, kann es billigem Ermessen entsprechen, die Verfahrenskosten hälftig zu teilen.

4

Der Streitwert für das Verfahren ist gemäß § 52 Abs. 1 GKG festzusetzen.

Relevante Normen
§ VwGO § 92 Abs. 3, § 161 Abs. 2

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

III. Der Streitwert wird auf 10.000.- Euro festgesetzt.

Gründe

1

Das Normenkontrollverfahren ist aufgrund der von den Beteiligten abgegebenen übereinstimmenden Erledigungserklärungen beendet; dies ist analog § 92 Abs. 3 VwGO durch deklaratorischen Beschluss des Gerichts festzustellen. Zugleich ist gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden.

2

Billigem Ermessen entspricht es hier, die angefallenen Verfahrenskosten hälftig zu teilen, weil die Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen waren.

3

Der Streitwert ergibt sich aus § 52 Abs. 1 GKG.

Einstellung des Normenkontrollverfahrens nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen — Themis