Treffer
VGH Berichtigungsbeschluss

Berichtigungsbeschluss: Rubrumsdatum von 27.01.2020 auf 27.01.2021 berichtigt

Gericht
VGH
Spruchkörper
20. Senat
Aktenzeichen
20 CS 20.2074
Datum
16.03.2021
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Rubrum eines früheren Beschlusses berichtigt: Statt 27. Januar 2020 lautet das Datum korrekt 27. Januar 2021. Gegenstand war ausschließlich die formelle Korrektur eines offensichtlichen Fehlers im Rubrum. Die Entscheidung ändert nicht die materiellen Entscheidungsgründe.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Berichtigungsbeschluss dient der Korrektur offenkundiger Schreib-, Übertragungs- oder Druckfehler im Rubrum einer gerichtlichen Entscheidung.

2

Die Berichtigung beschränkt sich auf förmliche Fehler im Rubrum und berührt nicht die materiellen Entscheidungsgründe des Beschlusses.

3

Die Korrektur des Datums in einem Rubrum ist zulässig, wenn das richtige Datum offensichtlich ist oder sich unzweifelhaft aus den Akten ergibt.

4

Ein Berichtigungsbeschluss erfordert keine inhaltliche Neubewertung der Sache, sondern stellt lediglich die formelle Richtigkeit der Entscheidungsniederschrift wieder her.

Relevante Normen
§ VwGO § 80 Abs. 5

Vorinstanzen

VGH München, Bes, vom 2021-01-27, – 20 CS 20.2074

VG München, Bes, vom 2020-08-27, – 26b S 20.486

Tenor

Das Rubrum des Beschlusses vom 27. Januar 2020 wird insoweit berichtigt, als es statt 27. Januar 2020

27. Januar 2021 heißen muss.

Berichtigungsbeschluss: Rubrumsdatum von 27.01.2020 auf 27.01.2021 berichtigt — Themis