Berichtigungsbeschluss: Rubrumsdatum von 27.01.2020 auf 27.01.2021 berichtigt
- Gericht
- VGH
- Spruchkörper
- 20. Senat
- Aktenzeichen
- 20 CS 20.2074
- Datum
- 16.03.2021
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Abstrakte Rechtssätze
Ein Berichtigungsbeschluss dient der Korrektur offenkundiger Schreib-, Übertragungs- oder Druckfehler im Rubrum einer gerichtlichen Entscheidung.
Die Berichtigung beschränkt sich auf förmliche Fehler im Rubrum und berührt nicht die materiellen Entscheidungsgründe des Beschlusses.
Die Korrektur des Datums in einem Rubrum ist zulässig, wenn das richtige Datum offensichtlich ist oder sich unzweifelhaft aus den Akten ergibt.
Ein Berichtigungsbeschluss erfordert keine inhaltliche Neubewertung der Sache, sondern stellt lediglich die formelle Richtigkeit der Entscheidungsniederschrift wieder her.
Vorinstanzen
VGH München, Bes, vom 2021-01-27, – 20 CS 20.2074
VG München, Bes, vom 2020-08-27, – 26b S 20.486
Tenor
Das Rubrum des Beschlusses vom 27. Januar 2020 wird insoweit berichtigt, als es statt 27. Januar 2020
27. Januar 2021 heißen muss.