VGH Beschluss
Erfolglos gebliebene Beschwerde im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren
- Gericht
- VGH
- Spruchkörper
- 20. Senat
- Aktenzeichen
- 20 C 21.1501
- Datum
- 19.07.2021
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Der Verwaltungsgerichtshof entschied über eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Zur Begründung verwies der Gerichtshof vollständig auf die Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung. Weitergehende tragende Aussagen zum materiellen Streitgegenstand enthält der Beschluss nicht.
Abstrakte Rechtssätze
1
Eine Beschwerde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist zurückzuweisen, wenn die Gründe der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung durchgreifen.
2
Der Verwaltungsgerichtshof kann die Zurückweisung einer Beschwerde durch Bezugnahme auf die Begründung des Verwaltungsgerichts begründen.
Vorinstanzen
VG Regensburg, Bes, vom 2021-04-19, – 11 M 21.381
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Zur Begründung wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. April 2021 verwiesen.