Treffer
VGH Beschluss

Erfolglos gebliebene Beschwerde im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

Gericht
VGH
Spruchkörper
20. Senat
Aktenzeichen
20 C 21.1501
Datum
19.07.2021
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Der Verwaltungsgerichtshof entschied über eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Zur Begründung verwies der Gerichtshof vollständig auf die Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung. Weitergehende tragende Aussagen zum materiellen Streitgegenstand enthält der Beschluss nicht.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine Beschwerde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist zurückzuweisen, wenn die Gründe der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung durchgreifen.

2

Der Verwaltungsgerichtshof kann die Zurückweisung einer Beschwerde durch Bezugnahme auf die Begründung des Verwaltungsgerichts begründen.

Vorinstanzen

VG Regensburg, Bes, vom 2021-04-19, – 11 M 21.381

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Zur Begründung wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. April 2021 verwiesen.