Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss
Beschluss VG Düsseldorf: Antrag abgelehnt, Kosten auferlegt, Streitwert festgesetzt
- Gericht
- Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 4. Kammer
- Aktenzeichen
- 4 L 2777/01
- Datum
- 15.11.2001
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:VGD:2001:1115.4L2777.01.00
Die Antragsteller stellten beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Antrag, über den mit Beschluss vom 15.11.2001 entschieden wurde. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Antragsteller wurden zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet; der Streitwert wurde auf 5.250 DM festgesetzt. Ausführliche Entscheidgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten.
Abstrakte Rechtssätze
1
Ein vor dem Verwaltungsgericht gestellter Antrag kann durch Beschluss abgelehnt werden.
2
Die Kosten des Verfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei; das Gericht kann die Antragsteller zur Kostenübernahme verpflichten.
3
Das Verwaltungsgericht ist befugt, im Beschluss den Streitwert des Verfahrens festzusetzen.
4
Der Tenor eines Beschlusses bestimmt verbindlich den Verfahrensausgang und die prozessualen Folgen, auch wenn im Auszug die Entscheidgründe nicht wiedergegeben sind.
Rubrum
1
Der Antrag wird abgelehnt.
2
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.
3
Der Streitwert wird auf 5.250,- DM festgesetzt.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 5.250,- DM festgesetzt.