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Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil

VG Arnsberg: Klage abgewiesen – Kläger tragen Kosten; Beigeladene Kosten nicht erstattungsfähig

Gericht
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper
8. Kammer
Aktenzeichen
8 K 6071/16
Datum
02.01.2018
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:VGAR:2018:0102.8K6071.16.00
Quelle
Die Kläger erhoben vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg Klage; das Gericht hat die Klage mit Urteil vom 2.1.2018 abgewiesen. Die Kläger wurden zur Tragung der Verfahrenskosten als Gesamtschuldner verurteilt. Zudem sind die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen nicht erstattungsfähig. Die Entscheidung folgt dem Ausgang des Verfahrens.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird eine Klage abgewiesen, hat der unterlegene Kläger die Verfahrenskosten zu tragen.

2

Bei mehreren Klägern haften diese für die Verfahrenskosten als Gesamtschuldner.

3

Die Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten eines beigeladenen Dritten setzt einen Erstattungsanspruch nach den prozessualen Kostenvorschriften voraus.

4

Die Kostenentscheidung richtet sich grundsätzlich nach dem Ausgang des Verfahrens.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungs-

fähig.

VG Arnsberg: Klage abgewiesen – Kläger tragen Kosten; Beigeladene Kosten nicht erstattungsfähig — Themis