Treffer
VG Beschluss

Vorläufige Verlängerung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit zur Sicherung des Eilrechtsschutzes

Gericht
VG
Spruchkörper
5. Kammer
Aktenzeichen
M 5 E 25.7446
Datum
31.10.2025
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Quelle
Die Antragstellerin begehrte Eilrechtsschutz gegen einen Bescheid, der ihr Beamtenverhältnis auf Zeit betraf. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Antragsgegner vorläufig, das Beamtenverhältnis über den vorgesehenen Ablauf hinaus zu verlängern. Die Rechtmäßigkeit des Bescheids konnte ohne die noch vorzulegenden Akten nicht geprüft werden. Die Sicherungsanordnung verhindert, dass durch das automatische Ende des Beamtenverhältnisses vollendete Tatsachen entstehen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine vorläufige Sicherungsanordnung ist geboten, wenn andernfalls vor der gerichtlichen Prüfung durch Zeitablauf vollendete Tatsachen eintreten würden.

2

Effektiver Rechtsschutz kann die vorläufige Verlängerung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit erfordern, wenn dessen Ablauf die Prüfung eines streitigen Bescheids vereiteln oder entwerten würde.

3

Die gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheids darf nicht dadurch faktisch ausgeschlossen werden, dass entscheidungserhebliche Akten vor Ablauf des Beamtenverhältnisses noch nicht vorliegen.

Relevante Normen

Tenor

Der Antragsgegner wird vorläufig bis zu einer Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag verpflichtet, das Beamtenverhältnis auf Zeit der Antragstellerin über den 3. November 2025 hinaus zu verlängern.

Gründe

1

Zur effektiven Wahrung der Rechte der Antragstellerin ist deren Beamtenverhältnis auf Zeit über den 3. November 2025 hinaus vorläufig bis zu einer Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag zu verlängern. Die Kammer muss die Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Bescheids vom 23. Oktober 2025 anhand der noch vorzulegenden Akten prüfen können, ohne dass durch Zeitablauf vollendete Tatsachen geschaffen werden. Ohne den vorliegenden Beschluss würde das Beamtenverhältnis auf Zeit der Antragstellerin mit Ablauf des 3. November 2025 enden.