Treffer
VG Beschluss

Eilrechtsschutz gegen gewerberechtlichen Bescheid teilweise erfolgreich

Gericht
VG
Spruchkörper
28. Kammer
Aktenzeichen
M 28 S 24.4196
Datum
20.11.2024
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Die Antragstellerin beantragte vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. Mai 2024. Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer 2 des Bescheids wieder her und ordnete sie für Ziffer 5 an. Im Übrigen lehnte es den Antrag ab. Die Begründung ergibt sich ausschließlich aus dem gleichzeitig ergangenen Urteil M 28 K 24.3455, auf das der Beschluss verweist.

Abstrakte Rechtssätze

1

In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann die aufschiebende Wirkung einer Klage hinsichtlich einzelner Regelungen eines Verwaltungsakts wiederhergestellt oder angeordnet und der Antrag im Übrigen abgelehnt werden.

2

Verweist ein Beschluss zur Begründung auf ein gleichzeitig ergangenes Urteil, ergeben sich die tragenden materiell-rechtlichen Erwägungen aus der in Bezug genommenen Entscheidung.

3

Die Kostenquote im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann entsprechend dem anteiligen Obsiegen und Unterliegen der Beteiligten verteilt werden.

Relevante Normen

Tenor

I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. Mai 2024 wird hinsichtlich dessen Ziffer 2. wiederhergestellt und hinsichtlich der Ziffer 5. angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

II. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin 1/3 und die Antragsgegnerin 2/3.

III. Der Streitwert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

Gründe

1

Wegen des Sachverhalts und der Begründung wird auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. November 2024 (M 28 K 24.3455) verwiesen.