Ablehnung von Prozesskostenhilfe mit Beiordnung wegen Nichtbetreibens
- Gericht
- Sozialgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 35. Kammer
- Aktenzeichen
- S 35 AS 1481/23
- Datum
- 10.04.2024
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:SGD:2024:0410.S35AS1481.23.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe einschließlich Beiordnung eines Rechtsanwalts setzt ein betriebenes Verfahren und eine hinreichende Begründung der Klage voraus.
Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, wenn die zugrunde liegende Klage nicht begründet wurde und das Verfahren wegen Nichtbetreibens als erledigt ausgetragen ist.
Fehlt ein betriebenes Verfahren, entfällt die sachliche Grundlage für die Beiordnung eines Rechtsanwalts aus Mitteln der Prozesskostenhilfe.
Das Gericht kann PKH-Anträge ablehnen, ohne die Beiordnung zu gewähren, wenn die Verfahrensakte die Nichtbetreibung und Erledigung der Klage dokumentiert.
Tenor
Der Antrag der Klägerin, ihr Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ….. aus …… zu bewilligen, wird abgelehnt.
Gründe
Die Klage wurde nie begründet und inzwischen wegen Nichtbetreibens bei Gericht als erledigt ausgetragen.