Streitwert bei Vollangriff auf Versetzung in den Ruhestand – § 52 Abs. 5 Satz 1 GKG
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht NRW
- Spruchkörper
- 6. Senat
- Aktenzeichen
- 6 E 1260/09
- Datum
- 21.10.2009
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2009:1021.6E1260.09.00
Abstrakte Rechtssätze
In Verfahren, in denen die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand in vollem Umfang und nicht nur hinsichtlich des Zeitpunkts angegriffen wird, bestimmt sich der Streitwert nach § 52 Abs. 5 Satz 1 GKG.
Eine halbierende Anwendung des § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG ist bei einem Vollangriff auf die Versetzung in den Ruhestand ausgeschlossen.
Zur Festsetzung des Streitwerts ist der 13‑fache Betrag des Endgrundgehalts zuzüglich ruhegehaltfähiger Zulagen zugrunde zu legen (vgl. § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG).
Prozessbevollmächtigte können zulässigerweise im eigenen Namen Beschwerde einlegen (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG).
Leitsatz
In Verfahren, in denen die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand in vollem Umfang und nicht nur wegen ihres Zeitpunkts angegriffen wird, bestimmt sich der Streitwert nach § 52 Abs. 5 Satz 1 GKG.
Tenor
Nr. 2 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 30.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers zulässigerweise im eigenen Namen eingelegte Beschwerde (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG), die auf eine Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 13.921,96 EUR festgesetzten Streitwerts abzielt, ist begründet.
Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat aus Gründen der Rechtseinheit anschließt, bestimmt sich der Streitwert in Verfahren, in denen - wie hier - die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand in vollem Umfang und nicht nur wegen ihres Zeitpunkts angegriffen wurde, nach § 52 Abs. 5 Satz 1 GKG; eine Halbierung des Streitwerts nach § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG verbietet sich.
Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 B 30.09 -, NVwZ-RR 2009, 823.
Demgemäß ist der Streitwert vorliegend auf den 13-fachen Betrag des Endgrundgehalts zuzüglich ruhegehaltfähiger Zulagen (vgl. § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG) festzusetzen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (vgl. § 68 Abs. 3 GKG).
Zitiert von (14)
- Oberverwaltungsgericht NRW · 1 A 1177/09 · 27.06.2011Zulassung der Berufung gegen Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 816/09 · 21.05.2010Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit: BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX keine Wirksamkeitsvoraussetzung
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 1703/08 · 17.06.2010Beamtenruhestand wegen psychischer Dienstunfähigkeit: Berufungszulassung abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 523/09 · 11.03.2011Zulassung der Berufung: Keine Versetzung in einstweiligen Ruhestand nach bestandskräftiger Zurruhesetzung
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 2142/08 · 18.10.2010Beamter: Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung eines Antrags auf einstweiligen Ruhestand
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 463/11 · 28.04.2011Beamtenrecht: Berufungszulassung gegen Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 2506/07 · 13.09.2010Polizeibeamter: Zurruhesetzung wegen Polizei-/Dienstunfähigkeit ohne Mitbestimmung rechtswidrig
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 202/09 · 10.01.2011Zulassungsantrag zur Berufung wegen Fristversäumnis bei Versetzungsantrag abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 1370/07 · 13.04.2010Zulassungsantrag zur Berufung gegen Versetzung in den Ruhestand abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 1487/09 · 09.05.2011Zulassungsantrag der Berufung wegen unzureichender Darlegung verworfen
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 1861/08 · 21.12.2010Zulassung abgelehnt: Zurruhesetzung wegen Polizeidienstunfähigkeit (§ 194 LBG NRW a.F.)
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 1318/09 · 19.11.2010Zulassung der Berufung gegen Zurruhesetzung eines Polizeikommissars abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 745/08 · 26.08.2010Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Versetzung wegen Dienstunfähigkeit abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 6 A 888/11 · 14.05.2012Zulassungsantrag des Landes gegen Urteil wegen Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten abgelehnt