Gegenvorstellung gegen Streitwertfestsetzung bei Freihaltung einer Planstelle
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht NRW
- Spruchkörper
- 6. Senat
- Aktenzeichen
- 6 B 503/99
- Datum
- 07.01.2000
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2000:0107.6B503.99.00
Abstrakte Rechtssätze
Bei der Festsetzung des Streitwerts in verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 GKG maßgeblich.
Der Streitwert bemisst sich nicht allein nach dem erstrebten Amt, wenn das Verfahren nicht auf die Verleihung eines anderen Amtes, sondern auf die Freihaltung einer Planstelle zur Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung gerichtet ist.
Die Freihaltung einer Planstelle rechtfertigt nicht automatisch einen höheren Streitwert, der einer Verleihung eines anderen Amtes entspricht.
Eine Gegenvorstellung gegen eine Streitwert- oder Kostenentscheidung ist zurückzuweisen, wenn die gesetzlichen Grundlagen der Streitwertfestsetzung zutreffend angewandt wurden.
Vorinstanzen
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 2185/98
Tenor
Die Gegenvorstellung wird zurückgewiesen.
Gründe
Die Streitwertfestsetzung beruht entsprechend der ständigen Praxis des Senats auf §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG). Nach Auffassung des Senats ist der Streitwert nicht an dem erstrebten Amt zu orientieren (vgl. jetzt § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG), weil das vorliegende Verfahren nicht die "Verleihung eines anderen Amtes", sondern nur die Freihaltung einer Planstelle zur Sicherung des verfolgten Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Bewerbung betrifft.
Vgl. Beschlüsse des Senats vom 22. Mai 1995 - 6 B 1028/95 - und vom 27. Februar 1998 - 6 E 175/98 -.
Zitiert von (10)
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 2 L 119/05 · 07.04.2005Einstweilige Anordnung gegen Beförderung: Frauenförderung bei Qualifikationsgleichstand
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 2 L 134/05 · 05.04.2005Eilverfahren gegen Beförderung: Frauenförderung tritt bei deutlichem Dienstaltervorsprung zurück
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 2 L 285/02 · 13.05.2002Einstweilige Anordnung gegen Beförderung: Frauenförderung bei Qualifikationsgleichstand
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 2 L 2663/01 · 26.11.2001Einstweilige Anordnung zur Beförderung: Bestenauslese und Frauenförderung bei A 13
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 2 L 3995/02 · 06.12.2002Eilantrag gegen Beförderung A12: Frauenförderung bei Qualifikationsgleichstand
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 2 L 973/01 · 07.06.2001Einstweilige Anordnung gegen Stellenbesetzung: Frauenförderung bei Qualifikationsgleichstand
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 2 L 497/07 · 27.06.2007Einstweilige Anordnung zur Beförderung: Frauenförderung und fehlerhafte Beurteilung (A 14)
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 2 L 3732/01 · 15.02.2002Konkurrentenstreit: Beförderung A12 und Frauenförderung bei gleicher Beurteilung
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 2 L 2317/01 · 15.10.2001Einstweilige Anordnung gegen Beförderungsbesetzung: Bestenauslese und Frauenförderung
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 2 L 782/06 · 23.05.2006Eilantrag gegen A10-Polizeibeförderungen: Bestenauslese und Frauenförderung (Öffnungsklausel)