Treffer
OVG NRW Beschluss

OVG NRW (Beschluss) – Beschwerde wird nicht abgeholfen (5 A 1218/22)

Gericht
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper
5. Senat
Aktenzeichen
5 A 1218/22
Datum
16.09.2024
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0916.5A1218.22.00
Quelle
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (5 A 1218/22) hat am 16.9.2024 in einem Beschluss über eine Beschwerde entschieden. Im vorliegenden Dokument ist ausschließlich der Tenor enthalten: «Der Beschwerde wird nicht abgeholfen». Entscheidungsgründe sind nicht wiedergegeben, sodass aus dem Text keine weiteren inhaltlichen Feststellungen möglich sind.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Tenorformel »Der Beschwerde wird nicht abgeholfen« weist aus, dass das erhobene Rechtsmittel in der Sache keinen Erfolg hat.

2

Aus dem bloßen Tenor eines Beschlusses lassen sich ohne ergänzende Entscheidungsgründe keine verallgemeinerbaren materiell-rechtlichen Grundsätze ableiten.

3

Ein oberverwaltungsgerichtlicher Beschluss kann durch Tenor die Beschwerde abweisen; die nähere Begründung bleibt dem Entscheidungs- oder Geschäftstext vorbehalten.

Vorinstanzen

Verwaltungsgericht Köln, 13 K 326/21

Tenor

Der Beschwerde wird nicht abgeholfen.