OVG NRW Beschluss
Beschluss OVG NRW (5 A 1217/22): Beschwerde wird nicht abgeholfen
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht NRW
- Spruchkörper
- 5. Senat
- Aktenzeichen
- 5 A 1217/22
- Datum
- 16.09.2024
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2024:0916.5A1217.22.00
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Beschluss vom 16.9.2024 (Az. 5 A 1217/22) der Beschwerde nicht abgeholfen. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (13 K 208/20) in der angefochtenen Fassung bestehen. Der veröffentlichte Tenor enthält keine weitergehenden Entscheidungsgründe.
Abstrakte Rechtssätze
1
Der Tenor “Der Beschwerde wird nicht abgeholfen” führt zur Bestätigung der angefochtenen Entscheidung; die Beschwerde bleibt erfolglos.
2
Ein Beschluss, mit dem dem Rechtsmittel nicht abgeholfen wird, ersetzt keine ausführliche Entscheidungsbegründung; aus dem reinen Tenor lassen sich keine weitergehenden rechtlichen Feststellungen ableiten.
3
Wird einer Beschwerde nicht abgeholfen, ist das Rechtsmittel in der Sache nicht begründet und die Entscheidung der Vorinstanz bleibt wirksam.
Vorinstanzen
Verwaltungsgericht Köln, 13 K 208/20
Tenor
Der Beschwerde wird nicht abgeholfen.