Berufungszulassung wegen nachträglicher Abweichung (§78 Abs.3 Nr.2 AsylG)
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht NRW
- Spruchkörper
- 19. Senat
- Aktenzeichen
- 19 A 4332/19.A
- Datum
- 10.06.2020
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2020:0610.19A4332.19A.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Berufung ist nach §78 Abs.3 Nr.2 AsylG wegen nachträglicher Abweichung zuzulassen, wenn ein übergeordnetes Gericht eine zuvor als klärungsbedürftig bezeichnete Grundsatzfrage entschieden hat und die angefochtene Entscheidung objektiv hiervon abweicht.
Die Zulassung nach §78 Abs.3 Nr.2 AsylG ist unabhängig davon zu erteilen, ob der Rechtsmittelführer diesen Zulassungsgrund ursprünglich unter §78 Abs.4 Satz 4 AsylG dargelegt hat.
Eine Grundsatzrüge kann sich auf Tatsachenfragen (z.B. die Gefahr schwerer Erkrankungen bei Rückkehr) richten und begründet eine Zulassung, sofern die Frage grundsätzliche Bedeutung hat und klärungsbedürftig ist.
Der Senat kann mit Zustimmung der Beteiligten über die Berufungszulassung durch den Vorsitzenden als Berichterstatter entscheiden (vgl. §§87a Abs.2, 3, 125 Abs.1 VwGO).
Vorinstanzen
Verwaltungsgericht Münster, 5 K 3609/18.A
Rubrum
Der Senat entscheidet über die Berufungszulassung durch den Vorsitzenden als Berichterstatter, weil sich die Beteiligten damit einverstanden erklärt haben (§§ 87a Abs. 2 und 3, 125 Abs. 1 VwGO).
Der Berufungszulassungsantrag ist zulässig und begründet. Die Berufung ist wegen nachträglicher Abweichung nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG zuzulassen. Wegen nachträglicher Abweichung ist die Berufung nach dieser Vorschrift wegen unabhängig davon zuzulassen, ob der Rechtsmittelführer diesen Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt hat, wenn der zunächst dargelegte und vorliegende Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG nachträglich dadurch entfällt, dass ein übergeordnetes Gericht die als grundsätzlich klärungsbedürftig dargelegte Grundsatzfrage in einem anderen Verfahren klärt, und die angefochtene Entscheidung von dieser höchstrichterlichen oder obergerichtlichen Rechtsprechung objektiv abweicht.
Bay. VGH, Beschluss vom 4. März 2019 ‑ 8 ZB 17.31817 ‑, juris, Rn. 7; zum sonstigen Prozessrecht vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2000 ‑ 1 BvR 830/00 ‑, NVwZ 2000, 1163, juris, Rn. 23, und vom 26. Januar 1993 ‑ 2 BvR 1058/92 ‑, NVwZ 1993, 465, juris, Rn. 16; BVerwG, Beschlüsse vom 15. August 2019 ‑ 1 B 33.19 ‑, juris, Rn. 4, vom 19. Dezember 2017 ‑ 8 B 7.17 u.a. ‑, ZOV 2018, 54, juris, Rn. 1, vom 27. April 2017 ‑ 1 B 6.17 ‑, juris, Rn. 7, und vom 29. Oktober 2015 ‑ 3 B 70.15 u.a. ‑, BVerwGE 153, 169, juris, Rn. 9.
Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Die Beklagte hat mit ihrer Grundsatzrüge die Tatsachenfrage aufgeworfen, ob in Europa geborenen (Klein‑)Kindern nach Rückkehr nach Nigeria mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen einer dortigen Malaria-Erkrankung und deren Folgen eine Extremgefahr droht, welche zu einem Abschiebungsverbot in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt. Diese Grundsatzrüge war ursprünglich gerechtfertigt.
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Januar 2020 ‑ 19 A 4470/19.A ‑, juris, Rn. 1 f.
Die Klärungsbedürftigkeit der mit ihr aufgeworfenen Tatsachenfrage ist nachträglich dadurch entfallen, dass der Senat diese in einem anderen Verfahren in verneinendem Sinn geklärt hat.
OVG NRW, Urteil vom 24. März 2020 ‑ 19 A 4470/19.A ‑, juris, Rn. 50 ff.
Das angefochtene Urteil steht dazu objektiv im Widerspruch, weil das Verwaltungsgericht die Frage darin bejaht hat (S. 5 ff. des Urteils).
Tenor
Die Berufung wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Antragsverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Rechtsmittelbelehrung
Das Antragsverfahren wird als Berufungsverfahren fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht.
Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses zu begründen. Die Begründung ist bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe des § 55a Abs. 2 bis 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung des Art. 5 Nr. 1 des Änderungsgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2633) und der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ‑ ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) einzureichen; sie muss einen bestimmten Antrag sowie die im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung enthalten (Berufungsgründe).
Im Berufungsverfahren müssen sich die Beteiligten durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen; dies gilt auch für die Begründung der Berufung. Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, als Bevollmächtigten vertreten lassen. Auf die zusätzlichen Vertretungsmöglichkeiten für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse wird hingewiesen (vgl. § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO und § 5 Nr. 6 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz ‑ RDGEG ‑).
Darüber hinaus sind die in § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 7 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen unter den dort genannten Voraussetzungen als Bevollmächtigte zugelassen.
Zitiert (2)
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 4470/19.A · 24.03.2020Kein Abschiebungsverbot wegen Malariarisikos für in Europa geborenes nigerianisches Kleinkind
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 4470/19.A · 09.01.2020Berufungszulassung zur Frage: Malaria‑Risiko bei Rückkehr nigerianischer in Europa geborener Kleinkinder und §60 Abs.7 AufenthG
Zitiert von (23)
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 1510/19.A · 18.02.2021AsylG § 78 Abs. 3: Gehörsrüge gegen Beweiswürdigung im Eritrea-Asylverfahren
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 2706/18.A · 14.12.2020Eritrea: Berufungszulassung wegen Nationaldienstentziehung und illegaler Ausreise abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 3067/18.A · 26.10.2020Eritrea: Kein Flüchtlingsschutz wegen Nationaldienstentziehung; Zulassungsantrag abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 555/19.A · 16.12.2020Berufungszulassung im Asylrecht: Kein Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit 1993
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 3624/18.A · 15.10.2020Berufungszulassung in Asylsache Eritrea: Desertion führt regelmäßig nicht zu Zuschreibung politischer Überzeugung
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 2819/18.A · 10.11.2020Berufungszulassung in Asylsache: Divergenzbegründung unzureichend
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 2421/18.A · 26.10.2020Berufungszulassung in Asylsache: Illegale Ausreise aus Eritrea nicht per se fluchtrelevant
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 3586/18.A · 09.11.2020Berufungszulassung abgelehnt: Kein Verfolgungsrisiko bei Wehrdienstentziehung in Eritrea
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 2877/17.A · 09.07.2020Berufungszulassung Asylsache: eritreische vs. äthiopische Staatsangehörigkeit
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 2410/19.A · 26.03.2021Berufungszulassung wegen abweichender Senatsrechtsprechung zu Herkunftslandbestimmung (Äthiopien/Eritrea)
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 4944/18.A · 12.11.2020Berufungszulassung abgelehnt: Eritreischer Nationaldienst und Verfolgungsgründe
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 235/19.A · 10.07.2020Berufungszulassung abgelehnt: Verlust äthiopischer Staatsangehörigkeit betrifft nur Deportierte
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 1251/18.A · 14.10.2020Berufungszulassungsantrag zu Wehrdienstentziehung Eritrea abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 750/19.A · 10.07.2020Berufungszulassungsantrag abgelehnt – Staatsangehörigkeit eritreischer Abstammung/Äthiopien
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 2587/17.A · 22.09.2020Berufungszulassung abgelehnt: Nationaldienstflüchtlinge Eritrea – subsidiärer Schutz regelmäßig
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 3249/18.A · 19.11.2020Berufungszulassung: Eritrea – Ausreise/Asylantrag begründen nicht allein Flüchtlingsschutz
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 2399/18.A · 23.10.2020PKH bewilligt, Berufungszulassung in Asylsache wegen fehlender Grundsatzbedeutung abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 1545/20.A · 26.01.2021Beschluss zu PKH und Ablehnung der Berufungszulassung in Asylverfahren (Eritrea, Nationaldienst)
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 222/20.A · 08.07.2020Berufungszulassung nach §78 AsylG; elektronische Einreichung per beBPo anerkannt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 1457/20.A · 20.01.2021OVG NRW: PKH bewilligt, Berufungszulassung im Asylverfahren abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 649/19.A · 04.11.2020Antrag auf Berufungszulassung in Asylsache (Eritrea, Nationaldienst) abgelehnt
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 2813/17.A · 02.07.2020Berufungszulassung im Asylverfahren – Staatsangehörigkeit: Geschriebenes Recht und Praxis
- Oberverwaltungsgericht NRW · 19 A 2458/18.A · 16.10.2020Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Dienstentziehung/Eritrea abgelehnt