Zulassung der Beschwerde abgelehnt: Anforderungen an Vollziehungsanordnung (§80 Abs.3 VwGO)
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht NRW
- Spruchkörper
- 18. Senat
- Aktenzeichen
- 18 B 206/00
- Datum
- 22.02.2000
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2000:0222.18B206.00.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Zulassung der Beschwerde gemäß §§124, 146 VwGO setzt voraus, dass der Antragsteller substantiiert darlegt, dass sich aus seinen Gründen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben.
Für die Rechtfertigung einer Vollziehungsanordnung nach §80 Abs.3 Satz 1 VwGO genügt eine schriftliche Begründung, die erkennbar macht, dass die Behörde im konkret zu entscheidenden Einzelfall den sofortigen Vollzug ausnahmsweise für geboten hält.
Es ist nicht erforderlich, dass die in der Vollziehungsanordnung angeführten Gesichtspunkte bereits die materielle Rechtfertigung des Sofortvollzugs beweisen; die materielle Stichhaltigkeit kann erst im Rahmen der gerichtlichen Interessenabwägung nach §80 Abs.5 VwGO geprüft werden.
Wird der Zulassungsantrag abgelehnt, hat der Antragsteller die Kosten des Verfahrens nach §154 Abs.2 VwGO zu tragen und kann das Gericht den Streitwert für das Antragsverfahren festsetzen.
Vorinstanzen
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 275/00
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt, weil sich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses (§ 146 Abs. 4 iVm § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) aus den von dem Antragsteller in seiner Antragsschrift dargelegten Gründen nicht herleiten lassen.
Das Verwaltungsgericht hat - anders als der Antragsteller meint - mit in jeder Hinsicht zutreffenden Darlegungen zu Recht die Auffassung vertreten, dass gegen die vorliegend streitige Vollziehungsanordnung im Blick auf § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nichts einzuwenden ist. Denn insoweit genügt jede schriftliche Begründung, die - wie hier - zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalls eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält. Demgegenüber kann nicht verlangt werden, dass die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gesichtspunkte den Sofortvollzug auch tatsächlich rechtfertigen. Die Frage, ob die Begründung stichhaltig ist, kann nämlich allenfalls im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 VwGO vom Gericht selbst vorzunehmenden Interessenabwägung Bedeutung erlangen.
Ständige Senatsrechtsprechung: vgl. nur den Beschluss vom 5. Juli 1994 - 18 B 1171/94 -, NWVBl. 1994, 424
Von einer weiteren Begründung dieses einstimmig gefassten Beschlusses wird abgesehen (§ 146 Abs. 6 Satz 2 iVm § 124a Abs. 2 Satz 2 VwGO).
Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens (§ 154 Abs. 2 VwGO).
Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt (vgl. § 14 Abs. 1 und 3 iVm §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 GKG).
Zitiert von (14)
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 2482/00 · 15.08.2000Eilrechtsschutz gegen Passvorlagepflicht und Zwangsgeldandrohung abgelehnt
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 89/01 · 05.03.2001Eilrechtsschutz gegen Passvorlagepflicht: Zwangsgeldandrohung wegen Frist unbestimmt
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 2047/01 · 30.01.2002Eilrechtsschutz gegen Passvorlagepflicht und Zwangsgelder bei behaupteter Staatenlosigkeit
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 2529/02 · 11.11.2002Eilrechtsschutz gegen Passvorlagepflicht und Zwangsgelder bei iranischer Konvertitin
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 4859/02 · 10.01.2003Eilverfahren gegen Passvorlagepflicht und gestaffelte Zwangsgelder ohne Erfolg
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 2404/03 · 16.07.2003Eilrechtsschutz gegen Passvorlagepflicht und Zwangsgelder bei iranischer Konvertitin
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 1486/03 · 30.05.2003Eilrechtsschutz gegen Passvorlagepflicht und Zwangsgeldandrohung erfolglos
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 367/03 · 19.03.2003Eilrechtsschutz gegen Passvorlagepflicht und Zwangsgeldandrohung abgelehnt
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 2122/05 · 10.02.2006Eilrechtsschutz gegen Ausweisung/Abschiebungsandrohung eines ARB‑1/80‑Berechtigten
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 3738/00 · 03.01.2001Eilrechtsschutz gegen Ausweisung und Abschiebung aus der Haft wegen Betäubungsmitteldelikten
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 7 L 1925/08 · 19.03.2009Sofortvollzug: Widerruf der Rettungsdienstgenehmigung wegen Unzuverlässigkeit bestätigt
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 2982/03 · 21.05.2004Eilrechtsschutz gegen Ausweisung und Abschiebung eines drogenabhängigen Straftäters abgelehnt
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 1987/04 · 27.04.2005Eilrechtsschutz gegen Ausweisung: Abschiebung aus Haft ohne Rechtsgrundlage unzulässig
- Verwaltungsgericht Düsseldorf · 24 L 1412/01 · 23.08.2001Eilrechtsschutz: Abschiebung aus Haft nur nach Ankündigung mit Wochenfrist (§ 50 Abs. 5 AuslG)