Treffer
OVG NRW Beschluss

Entbindung eines ehrenamtlichen Richters vom Amt am OVG NRW

Gericht
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper
16. Senat
Aktenzeichen
16 F 20/00
Datum
31.10.2000
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1031.16F20.00.00
Quelle
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Beschluss (Az. 16 F 20/00, 31.10.2000) Herrn W. W. von seinem Amt als ehrenamtlicher Richter entbunden. Der Tenor enthält die formelle Anordnung der Entbindung; im vorliegenden Auszug sind keine Entscheidungsgründe enthalten. Es handelt sich um eine dienstrechtsbezogene Gerichtsentscheidung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Oberverwaltungsgericht kann durch Beschluss einen ehrenamtlichen Richter von seinem Amt entbinden.

2

Die Entbindung vom Richteramt bedarf einer ausdrücklichen gerichtlichen Entscheidung, die im Tenor des Beschlusses zu verfügen ist.

3

Der formale Tenor eines Beschlusses dokumentiert den Entbindungsentscheid auch dann wirksam, wenn die Entscheidungsgründe im Tenor-Auszug nicht wiedergegeben sind.

Tenor

Herr W. W. , In den Birken 55, 45711 D. , wird von seinem Amt eines ehrenamtlichen Richters bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entbunden.

Entbindung eines ehrenamtlichen Richters vom Amt am OVG NRW — Themis