OVG NRW Beschluss
Entbindung eines ehrenamtlichen Richters vom Amt am OVG NRW
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht NRW
- Spruchkörper
- 16. Senat
- Aktenzeichen
- 16 F 20/00
- Datum
- 31.10.2000
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2000:1031.16F20.00.00
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Beschluss (Az. 16 F 20/00, 31.10.2000) Herrn W. W. von seinem Amt als ehrenamtlicher Richter entbunden. Der Tenor enthält die formelle Anordnung der Entbindung; im vorliegenden Auszug sind keine Entscheidungsgründe enthalten. Es handelt sich um eine dienstrechtsbezogene Gerichtsentscheidung.
Abstrakte Rechtssätze
1
Ein Oberverwaltungsgericht kann durch Beschluss einen ehrenamtlichen Richter von seinem Amt entbinden.
2
Die Entbindung vom Richteramt bedarf einer ausdrücklichen gerichtlichen Entscheidung, die im Tenor des Beschlusses zu verfügen ist.
3
Der formale Tenor eines Beschlusses dokumentiert den Entbindungsentscheid auch dann wirksam, wenn die Entscheidungsgründe im Tenor-Auszug nicht wiedergegeben sind.
Tenor
Herr W. W. , In den Birken 55, 45711 D. , wird von seinem Amt eines ehrenamtlichen Richters bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entbunden.