Verwerfung der Beschwerde wegen Rechtsmittelausschluss nach §137 TKG
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht NRW
- Spruchkörper
- 13. Senat
- Aktenzeichen
- 13 E 206/10
- Datum
- 19.03.2010
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2010:0319.13E206.10.00
Abstrakte Rechtssätze
Der Rechtsmittelausschluss des § 137 Abs. 3 Satz 1 TKG schließt in Fällen des § 132 TKG auch eine Streitwertbeschwerde nach § 68 GKG gegen eine vom Verwaltungsgericht festgesetzte Streitwertentscheidung aus.
Eine Beschwerde ist unzulässig, wenn sie nicht statthaft ist; der Senat hat nicht statthafte Rechtsbehelfe zu verwerfen.
Streitwertbeschwerden nach § 68 GKG sind gerichtsgebührenfrei; ein Kostenersatzanspruch ist insoweit ausgeschlossen (§ 68 Abs. 3 GKG).
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin ¬gegen den Be¬schluss des Verwaltungs¬gerichts Köln vom 21. Januar 2010 wird verworfen.
Gründe
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie nicht statthaft ist. Gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 TKG ist im Falle des § 132 TKG unter anderem die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen. Der Rechtsmittelausschluss nach § 137 Abs. 3 Satz 1 TKG bezieht sich, wie der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 22. Juli 2009 näher ausgeführt hat ( 13 E 720/09 -, NVwZ-RR 2010, 79) auch auf eine sog. Streitwertbeschwerde nach § 68 GKG gegen eine Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts, wenn der Streitwert - wie hier - in einem eine Beschlusskammerentscheidung betreffenden Verwaltungsprozess festgesetzt worden ist. An dieser Auffassung hält der Senat auch nach Würdigung des Vorbringens der Klägerin fest.
Die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG).
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Zitiert (1)
Zitiert von (7)
- Oberverwaltungsgericht NRW · 13 E 374/12 · 25.04.2012Beschwerdeverwerfung: §137 Abs.3 TKG schließt Streitwertbeschwerde aus
- Oberverwaltungsgericht NRW · 13 E 958/12 · 30.10.2012Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung verworfen wegen formeller Rechtskraft
- Oberverwaltungsgericht NRW · 13 E 292/12 · 18.04.2012Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung im Verwaltungsverfahren: Unzulässig nach §137 Abs.3 TKG
- Oberverwaltungsgericht NRW · 13 E 960/12 · 30.10.2012Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung verworfen: Rechtskraft und §137 TKG
- Oberverwaltungsgericht NRW · 13 E 961/12 · 30.10.2012Beschwerde gegen Streitwertbeschluss verworfen wegen formeller Rechtskraft
- Oberverwaltungsgericht NRW · 13 E 957/12 · 30.10.2012Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wegen formeller Rechtskraft verworfen
- Oberverwaltungsgericht NRW · 13 E 959/12 · 30.10.2012Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung wegen formeller Rechtskraft verworfen