Treffer
OLG Köln Beschluss

Berufung des Klägers zurückgewiesen; Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit

Gericht
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper
9. Zivilsenat
Aktenzeichen
9 U 85/24
Datum
30.08.2024
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:OLGK:2024:0830.9U85.24.00
Quelle
Der Kläger führte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurück und verwies auf einen vorherigen Hinweisbeschluss; eine Stellungnahme des Klägers erfolgte nicht. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger (§ 97 ZPO). Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; Streitwert 8.476,58 EUR.

Abstrakte Rechtssätze

1

Antwortet die Berufungspartei nicht auf einen Hinweisbeschluss, kann das Berufungsgericht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ohne weitere Erörterung über das Rechtsmittel entscheiden und es zurückweisen.

2

Unterlässt die Partei die gebotene Stellungnahme zu einem Hinweisbeschluss, besteht regelmäßig kein Anlass zu einer weitergehenden Begründung des Beschlusses.

3

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen (§ 97 ZPO).

4

Das Gericht kann die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils ohne Sicherheitsleistung anordnen (vgl. §§ 544 Abs. 2, 708 Nr. 10, 713 ZPO).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (20 O 324/23) vom 21.03.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.476,58 EUR festgesetzt.

Gründe

2

Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.

3

Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 01.08.2024 Bezug genommen.

4

Eine Stellungnahme des Klägers ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.

5

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO; die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 544 Abs. 2, 708 Nr. 10, 713 ZPO.

Berufung des Klägers zurückgewiesen; Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit — Themis