Treffer
OLG Köln Urteil

Berufung: Beklagter zur Zahlung weiterer 7.500 DM nebst Zinsen verurteilt

Gericht
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper
8. Zivilsenat
Aktenzeichen
8 U 75/98
Datum
19.04.1999
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:OLGK:1999:0419.8U75.98.00
Quelle
Die Klägerin legte Berufung gegen das Schlussurteil des Landgerichts Köln ein. Das Oberlandesgericht Köln änderte das Urteil ab und verurteilte den Beklagten zur Zahlung weiterer 7.500,00 DM zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 19. Mai 1998. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Entscheidungstext enthält neben dem Tenor keine weiteren Ausführungen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Berufungsgericht kann das Schlussurteil der Vorinstanz abändern und der Berufung teilweise stattgeben, soweit die Voraussetzungen für weitergehende Zahlungsansprüche vorliegen.

2

Ein im Teilanerkenntnisurteil bereits tituliertes Betragsverhältnis schließt nicht aus, dass das Berufungsgericht darüber hinaus weitere Zahlungen zuspricht.

3

Die Kostenentscheidung folgt regelmäßig dem Unterliegen; das Berufungsgericht kann im Tenor anordnen, dass die Kosten der unterliegende Partei aufzuerlegen sind.

4

Urteile können als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die Zwangsvollstreckung trotz laufender Rechtsmittel ermöglicht wird.

Rubrum

1

Diese Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlußurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. September 1998 - 22 0 178/98 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den im Teilanerkentnisurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27. August 1998 titulierten Betrag hinaus weitere 7.500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Mai 1998 zu zahlen.

Die Kosten der Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Berufung: Beklagter zur Zahlung weiterer 7.500 DM nebst Zinsen verurteilt — Themis