Treffer
OLG Köln Beschluss

Beschwerde zurückgewiesen; Kosten dem Antragsteller auferlegt (§ 97 ZPO)

Gericht
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper
7. Zivilsenat
Aktenzeichen
7 W 14/93
Datum
26.04.1993
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:OLGK:1993:0426.7W14.93.00
Quelle
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den angefochtenen Beschluss wurde vom Oberlandesgericht Köln zurückgewiesen, wobei das Gericht sich auf die zutreffenden Gründe des Vorbeschlusses stützte. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden dem unterliegenden Antragsteller gemäß § 97 Abs. 1 ZPO auferlegt. Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 8 Abs. 1 Satz 3 GKG).

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Beschwerde kann durch Zurückweisung aus den in der angefochtenen Entscheidung dargelegten Gründen entschieden werden.

2

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind dem unterliegenden Antragsteller aufzuerlegen (§ 97 Abs. 1 ZPO).

3

Gerichtskosten können nach § 8 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht erhoben werden.

4

Die ausdrückliche Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses genügt als Entscheidungsgrundlage.

Vorinstanzen

Landgericht Köln, 5 O 94/93

Tenor

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt (§ 97 Abs. 1 ZPO). Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 8 Abs. 1 Satz 3 GKG).

Beschwerde zurückgewiesen; Kosten dem Antragsteller auferlegt (§ 97 ZPO) — Themis