Treffer
OLG Köln Beschluss

Zurückweisung einer Gegenvorstellung mangels neuer Gesichtspunkte

Gericht
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper
5. Zivilsenat
Aktenzeichen
5 W 26/18
Datum
29.11.2018
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:OLGK:2018:1129.5W26.18.00
Quelle
Die Antragstellerin erhob Gegenvorstellung gegen einen Senatsbeschluss. Zentrale Frage war, ob die Gegenvorstellung neue, entscheidungserhebliche Gesichtspunkte enthält. Das Oberlandesgericht Köln wies die Gegenvorstellung zurück, weil sie keine neuen Aspekte vortrug. Eine Wiederholung bereits berücksichtigter Einwendungen genügt nicht.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine Gegenvorstellung gegen einen Senatsbeschluss ist nur begründet, wenn sie neue, entscheidungserhebliche Gesichtspunkte darlegt.

2

Fehlen neue Gesichtspunkte, kann die Gegenvorstellung durch Beschluss zurückgewiesen werden.

3

Die bloße Wiederholung bereits berücksichtigter Vorbringen rechtfertigt keine Aufhebung oder Abänderung eines Senatsbeschlusses.

4

Eine zurückweisende Entscheidung bedarf keiner weitergehenden Darstellung, wenn offenkundig keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden.

Vorinstanzen

Landgericht Köln, 3 OH 11/17

Rubrum

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.

Tenor

Die Gegenvorstellung der Antragstellerin vom 28.11.2018 gegen den Senatsbeschluss vom 14.11.2018, die keine neuen Gesichtspunkte enthält, wird zurückgewiesen.

Zurückweisung einer Gegenvorstellung mangels neuer Gesichtspunkte — Themis