OLG Köln Beschluss
Weitere Beschwerde zurückgewiesen; Kosten auferlegt
- Gericht
- Oberlandesgericht Köln
- Spruchkörper
- 2. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- 2 Wx 37/96
- Datum
- 15.11.1996
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OLGK:1996:1115.2WX37.96.00
Das Oberlandesgericht Köln weist die weitere Beschwerde zurück und auferlegt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens dem Beteiligten zu 2). Streitgegenstand war die Überprüfung einer vorinstanzlichen Entscheidung durch die weitere Beschwerde. Das Gericht erklärt das Rechtsmittel für unbegründet; eine detaillierte Begründung ergibt sich nicht aus dem Tenor.
Abstrakte Rechtssätze
1
Eine weitere Beschwerde wird zurückgewiesen, wenn das Rechtsmittel keine durchgreifenden Gründe gegen die angefochtene Entscheidung vorträgt.
2
Die außergerichtlichen Kosten eines Beschwerdeverfahrens sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.
3
Die Kostenentscheidung kann im Tenor eines Beschlusses abschließend geregelt werden und begründet die Kostenpflicht des Unterlegenen.
4
Die Zurückweisung eines Rechtsmittels allein begründet die Unbegründetheit des Beschwerdevorbringens und die daraus folgende Kostenfolge.
Vorinstanzen
Landgericht Köln, 11 T 39/95
Tenor
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt.