Treffer
OLG Köln Urteil

Sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin gegen LG-Beschluss zurückgewiesen

Gericht
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper
2. Zivilsenat
Aktenzeichen
2 W 107/91
Datum
03.04.1992
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:OLGK:1992:0403.2W107.91.00
Quelle
Die Gläubigerin erhob eine sofortige weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Bonn (4 T 323/91). Das Oberlandesgericht Köln wies die Beschwerde zurück. Zudem wurde die Gläubigerin zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Entscheidung bestätigt damit den angefochtenen Beschluss der Vorinstanz.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die sofortige weitere Beschwerde ist ein gegen Beschlüsse der Landgerichte gerichtetes Rechtsmittel, das vom Oberlandesgericht in der Sache überprüft und zurückgewiesen werden kann.

2

Wird die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen, kann das Gericht dem Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens auferlegen.

3

Die Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde bestätigt in der Regel die Entscheidung der Vorinstanz und führt dazu, dass dem Beschwerdeführer kein durchgreifender Erfolg im angefochtenen Beschluss zugeteilt wird.

Vorinstanzen

Landgericht Bonn, 4 T 323/91

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Gläubi­gerin gegen den Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 25. Juni 1991 ‑

4 T 323/91 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Be­schwerde hat die Gläubigerin zu tragen.

Sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin gegen LG-Beschluss zurückgewiesen — Themis