Treffer
OLG Köln Beschluss

Vergleich wegen Ansprüchen aus Rentenversicherungen – Zahlung 4.300 €

Gericht
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper
20. Zivilsenat
Aktenzeichen
20 U 166/16
Datum
09.12.2016
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:OLGK:2016:1209.20U166.16.00
Quelle
Die Parteien haben den gerichtlichen Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden vom 22.11.2016 schriftlich angenommen. Die Beklagte verpflichtet sich zur Zahlung von 4.300 €, mit der die Klageforderung sowie alle Ansprüche der Klägerin aus den Rentenversicherungen Nrn. 7138010 und 6266442 abgegolten sind. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 60% von der Klägerin und zu 40% von der Beklagten getragen; Streitwert: 10.784,34 €.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein rechtsverbindlicher Vergleich kommt zustande, wenn die Parteien einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag annehmen und dies entsprechend erklären.

2

Mit der im Vergleich vereinbarten Zahlung sind die im Vergleich bezeichneten Ansprüche sowie alle aus und im Zusammenhang mit den benannten Versicherungsverträgen resultierenden Forderungen erledigt.

3

Die Parteien können die Verteilung der Prozesskosten durch Vergleich regeln; das Gericht stellt die vereinbarte Kostenaufteilung im Tenor fest.

4

Für das Berufungsverfahren und den durch Vergleich geschaffenen Rechtszustand ist der im Tenor genannte Streitwert maßgeblich.

Vorinstanzen

Landgericht Köln, 26 O 56/16

Rubrum

1

Hinweis: Die Entscheidung hat keinen weiteren Inhalt.

Tenor

I.

Es wird festgestellt, dass die Parteien den gerichtlichen Vergleichsvorschlag gemäß dem Schreiben des Vorsitzenden vom 22. November 2016 schriftsätzlich angenommen haben, so dass folgender

Vergleich

zustande gekommen ist:

1. Die Beklagte zahlt an die Klägerin 4.300,- €.

2. Mit der Zahlung des in Ziff. 1 dieses Vergleichs genannten Betrags sind die Klageforderung und alle Ansprüche der Klägerin aus und im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen Rentenversicherungen Nrn. 7138010 und 6266442 abgegolten.

3. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Klägerin zu 60% und die Beklagte zu 40%.

II.

Streitwert für das Berufungsverfahren und den Vergleich:

10.784,34 €

Vergleich wegen Ansprüchen aus Rentenversicherungen – Zahlung 4.300 € — Themis