OLG Köln Beschluss
Beschluss: Übertragung des Verfahrens an den Senat
- Gericht
- Oberlandesgericht Köln
- Spruchkörper
- 15. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- 15 W 57/18
- Datum
- 18.10.2018
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OLGK:2018:1018.15W57.18.00
Das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 W 57/18) hat mit Beschluss vom 18.10.2018 das Verfahren dem Senat zur Entscheidung übertragen. Der Entscheidungstext enthält neben dem Tenor keine weiteren Ausführungen. Eine Begründung oder Entscheidungsgründe wurden nicht mitgeteilt. Der Beschluss dokumentiert allein die Übertragung der Entscheidungszuständigkeit.
Abstrakte Rechtssätze
1
Das Gericht kann durch Beschluss die Entscheidungskompetenz über ein Verfahren einem zuständigen Senat übertragen.
2
Ein Beschluss kann in der Veröffentlichung auf den Tenor beschränkt sein, wenn keine weiteren Entscheidungsgründe mitgeteilt werden.
3
Fehlen ausdrückliche Entscheidungsgründe, beschränkt sich die Außenwirkung der Entscheidung auf den im Tenor enthaltenen Verfahrensbeschluss.
Vorinstanzen
Landgericht Köln, 16 O 385/18
Rubrum
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Tenor
wird das Verfahren dem Senat zur Entscheidung übertragen.