Kostenaufteilung nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde – Streitwert 20.000 €
- Gericht
- Oberlandesgericht Köln
- Spruchkörper
- 17. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- 15 W 57/17
- Datum
- 18.10.2018
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OLGK:2018:1018.15W57.17.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurücknahme einer sofortigen Beschwerde kann zur Folge haben, dass das Beschwerdegericht den Parteien die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Bei gemeinsamer Antragstellung kann das Gericht das Kostenrisiko zwischen mehreren Antragstellern anteilig verteilen.
Das Beschwerdegericht ist befugt, den Streitwert für das Beschwerdeverfahren festzusetzen.
Auch bei Fehlen eines ausführlichen Entscheidungstextes kann ein Beschluss allein durch Tenor eine Kosten- und Streitwertregelung treffen.
Vorinstanzen
Landgericht Köln, 28 O 299/17
Rubrum
Die Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Tenor
pp.
werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens den Antragstellern zu je ½ auferlegt, nachdem sie die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 24.10.2017 zurückgenommen haben.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.