Berufung teilweise stattgegeben: Zahlung und Kostenverteilung
- Gericht
- Oberlandesgericht Köln
- Spruchkörper
- 13. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- 13 U 33/01
- Datum
- 07.11.2001
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OLGK:2001:1107.13U33.01.00
Abstrakte Rechtssätze
Das Berufungsgericht kann das angefochtene Urteil teilweise abändern und das Tatbestands- und Rechtsurteil neu fassen.
Bei durch das Gericht festgestellten Geldforderungen kann die unterliegende Partei zur Zahlung des bestimmten Betrags nebst Zinsen ab einem festgelegten Datum verurteilt werden.
Die Kostenverteilung kann quotiert erfolgen; das Gericht weist die Kosten des Rechtsstreits über beide Instanzen gegeneinander abweichend zu den beiderseitigen Erfolgsaussichten zu.
Ein Urteil kann mit der Bestimmung der vorläufigen Vollstreckbarkeit versehen werden, sodass Vollstreckungsmaßnahmen trotz noch nicht abschließender Rechtskraft möglich sind.
Vorinstanzen
Landgericht Aachen, 9 O 53/00
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.12.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 53/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.223,74 DM nebst 6 % Zinsen seit dem 26. März 1999 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger 95 % und die Beklagte 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 84.913,58 DM.