Sofortige Beschwerde gegen LG-Beschluss kostenpflichtig zurückgewiesen
- Gericht
- Oberlandesgericht Hamm
- Spruchkörper
- 32. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- I-32 W 15/11
- Datum
- 17.08.2011
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OLGHAM:2011:0817.I32W15.11.00
Abstrakte Rechtssätze
Das Beschwerdegericht kann eine sofortige Beschwerde zurückweisen und im Tenor eine Kostenentscheidung treffen.
Bei Zurückweisung einer Beschwerde kann dem unterliegenden Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt werden.
Für das Beschwerdeverfahren hat das Gericht einen Streitwert festzusetzen; dieser kann mit einer Obergrenze bestimmt werden.
Sind aus dem Tenor keine weiteren Ausführungen ersichtlich, beschränkt sich die verwertbare Entscheidungslage auf die Kosten- und Streitwertfestsetzung.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 18.07.2011 gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts N2 vom 24.06.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 60.000,- EUR festgesetzt.