Treffer
OLG Hamm Beschluss

Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen Fortdauer der Unterbringung

Gericht
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper
4. Strafsenat
Aktenzeichen
4 Ws 228/11
Datum
01.09.2011
Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0901.4WS228.11.00
Quelle
Der Verurteilte richtete eine sofortige Beschwerde gegen die Fortdauer seiner Unterbringung. Zentrale Frage war, ob die Unterbringung weiterhin erforderlich und verhältnismäßig ist, insbesondere angesichts fortbestehender Gefährdung und fehlender Behandlungsbereitschaft. Das Oberlandesgericht verwirft die Beschwerde, da die vorgelegten Einwendungen die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses nicht ausräumen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt (§ 473 Abs. 1 StPO).

Abstrakte Rechtssätze

1

Solange weiterhin die Gefahr schwerer Sexualstraftaten besteht und der Untergebrachte an einer Behandlung nicht interessiert ist, ist der weitere Vollzug der Unterbringung erforderlich und verhältnismäßig.

2

Die sofortige Beschwerde ist zu verwerfen, wenn das Beschwerdevorbringen die tragenden Gründe des angefochtenen Beschlusses nicht substantiiert oder entkräftet.

3

Dem Beschwerdeführer können die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach § 473 Abs. 1 StPO auferlegt werden, wenn die Beschwerde verworfen wird.

4

Feststellungen und Würdigungen der Vorinstanz bleiben für die Beschwerdeentscheidung maßgeblich, soweit das Beschwerdevorbringen keine durchgreifenden Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit liefert.

Vorinstanzen

Landgericht Paderborn, 12 StVK 115/11

Rubrum

1

Zusatz:

2

Solange weiterhin die Gefahr schwerer Sexualstraftaten besteht und der Verurteilte an einer Behandlung nicht interessiert ist, ist der weitere Vollzug der Unterbringung nach wie vor unerlässlich und verhältinsmäßig.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen Fortdauer der Unterbringung — Themis