Treffer
OLG Hamm Beschluss

Anlass zur Klageerhebung bei Gewährleistungsrechten: Nacherfüllungsgebot

Gericht
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper
28. Zivilsenat
Aktenzeichen
28 W 41/15
Datum
15.12.2015
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:DE:OLGHAM:2015:1215.28W41.15.00
Quelle
Die Beklagte wandte sich mit sofortiger Beschwerde gegen den Kostenausspruch eines Anerkenntnisurteils. Zentral war, ob nach § 93 ZPO Anlass zur Klageerhebung bestand, weil der Kläger Gewährleistungsrechte ohne vorherige Gelegenheit zur Nacherfüllung geltend machte. Das OLG änderte den Kostenausspruch und auferlegte dem Kläger die Prozesskosten einschließlich des selbständigen Beweisverfahrens und der Beschwerde. Es stellte klar, dass in solchen Fällen regelmäßig kein Anlass zur Klageerhebung vorliegt.

Abstrakte Rechtssätze

1

An einem Anlass zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO fehlt es regelmäßig, wenn Gewährleistungsrechte klageweise geltend gemacht werden, ohne dass der Beklagte zuvor Gelegenheit zur Nacherfüllung erhalten hat.

2

Fehlt der Anlass zur Klageerhebung, kann dies die Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits auf den Kläger rechtfertigen.

3

Die Kostenverteilung kann auch die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens und die Kosten des Beschwerdeverfahrens erfassen, wenn der Kläger den Anlass zur Klageerhebung nicht gesetzt hat.

Relevante Normen
§ ZPO § 93§ 494a ZPO

Leitsatz

An einem Anlass zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO fehlt es regelmäßig, wenn der Kläger Gewährleistungsrechte klageweise geltend macht, ohne dem Beklagten vorher eine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird das im schriftlichen Verfahren ergangene Anerkenntnisurteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 23.10.2015 im Kostenausspruch abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 1 OH 4/14 Landgericht Bielefeld trägt der Kläger.

Dem Kläger werden auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf bis 7.000 € festgesetzt.

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