Betriebsschließungsversicherung: Kein Deckungsschutz für Covid‑19 bei abschließender Aufzählung
- Gericht
- Oberlandesgericht Hamm
- Spruchkörper
- 20. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- 20 W 21/20
- Datum
- 15.07.2020
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OLGHAM:2020:0715.20W21.20.00
Abstrakte Rechtssätze
Enthält die Versicherungsbedingung die Formulierung „nur die im Folgenden aufgeführten“ bei einer anschließenden Aufzählung, ist diese als abschließende Enumeration der vom Versicherer gedeckten Krankheiten und Erreger zu verstehen.
Ein Klammerzusatz wie „vgl. §§ 6 und 7 IfSG“ in Verbindung mit einer ausdrücklich abschließenden Aufzählung begründet nicht ohne weiteres eine dynamische Bezugnahme auf spätere Änderungen oder Erweiterungen des Infektionsschutzgesetzes.
Fehlt in der abschließenden Aufzählung Benennung eines Erregers (hier Covid‑19/SARS‑CoV‑2), besteht kein Versicherungsanspruch für Betriebsschließungen wegen dieses Erregers.
Bei Anträgen auf einstweilige Verfügung ist ein Verfügungsgrund zu verneinen, wenn nach umfassender Abwägung aller Umstände eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht gerechtfertigt wäre.
Vorinstanzen
Landgericht Essen, 18 O 150/20
Leitsatz
Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für „nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)“ Krankheiten und Krankheitserreger, wobei Covid-19 und Sars-Cov-2 (auch sinngemäß) nicht genannt sind, besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des neuartigen Corona-Virus. Der Klammerzusatz („vgl. §§ 6 und 7 IfSG“) führt bei diesem Wortlaut nicht etwa zu einer Auslegung dahin, dass „dynamisch“ (auch) auf spätere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verwiesen werde.
Hinweis: Im Streitfall war der Versicherungsvertrag geschlossen vor dem 23. Mai 2020 (In-Kraft-Treten einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes) und auch vor der Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht vom 30. Januar 2020.
Tenor
In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 16. Juni 2020 auf Kosten der Antragstellerin zurückge-wiesen. Verfahrenswert: 26.962 EUR.
Gründe
Zu Recht und mit zutreffenden Gründen hat das Landgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Auf den angefochtenen Beschluss (GA 13 ff.) wird Bezug genommen. Die Einwände der Beschwerde (GA 18 ff.), auf die ebenfalls Bezug genommen wird, greifen nicht durch.
1.
Der geltend gemachte Anspruch auf Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung besteht nicht.
Die Aufzählung der „versicherten“ Krankheiten und Krankheitserreger in Teil B Nr. 8.2.2 der vereinbarten Bedingungen (GA 3 = S. 3 der Antragsschrift) ist abschließend. Der Wortlaut „nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)“ und die anschließende ausführliche Auflistung einer Vielzahl von Krankheiten und Erregern macht dem – für die Auslegung maßgeblichen – durchschnittlichen Versicherungsnehmer deutlich, dass der Versicherer nur für die benannten, vom Versicherer einschätzbaren Risiken einstehen will. Der Hinweis „vgl. §§ 6 und 7 IfSG“ kann vor diesem Hintergrund nicht dahin verstanden werden, dass der Versicherer auch für eine spätere – hier nach Auffassung der Antragstellerin erfolgte – Erweiterung des Gesetzes Versicherungsschutz gewähren würde. Dass der Versicherungsnehmer an einem umfassenden Versicherungsschutz interessiert ist, ist – selbstverständlich – richtig, vermag aber an dieser Auslegung nichts zu ändern.
2.
Zudem hat – unabhängig davon – das Landgericht zu Recht auch einen Verfügungsgrund verneint. Unter Berücksichtigung aller Umstände wäre – auf der Grundlage des Vortrags der Antragstellerin – eine Vorwegnahme der Hauptsache hier nicht gerechtfertigt.
Zitiert von (17)
- Oberlandesgericht Hamm · 20 U 17/21 · 21.04.2021Betriebsschließungsversicherung: Kein Corona-Schutz bei abschließendem IfSG-Krankheitenkatalog
- OLG · 25 U 1534/21 · 22.10.2021Betriebsschließungsversicherung: Kein Schutz bei COVID-19 ohne Nennung in ZBSV 08
- OLG · 25 U 5794/20 · 20.07.2021Betriebsschließungsversicherung: Keine Deckung bei Corona-Notbetreuung in Kita
- LG · 16 HK O 6131/21 · 16.09.2022Betriebsschließungsversicherung: Kein Corona-Schutz bei abschließendem IfSG-Krankheitskatalog
- Landgericht Bochum · 4 O 199/20 · 02.12.2020Betriebsschließungsversicherung: Keine Deckung für Covid-19 bei abschließendem Krankheitskatalog
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- Landgericht Siegen · 1 O 374/20 · 01.06.2021Betriebsschließungsversicherung: Kein Schutz für COVID-19 bei abschließender Erregerliste
- OLG · 25 U 2045/21 · 12.11.2021Betriebsschließungsversicherung: Keine Deckung für SARS‑CoV‑2 bei abschließendem Katalog
- Landgericht Mönchengladbach · 1 O 269/20 · 10.06.2021Betriebsschließungsversicherung: COVID-19 nicht vom abschließenden Krankheitserregerkatalog erfasst
- LG · 23 O 1207/21 · 31.08.2021Betriebsschließungsversicherung: Abschließender IfSG-Katalog umfasst COVID-19/SARS‑CoV‑2 nicht
- Landgericht Bochum · 16 O 30/20 · 15.12.2020Betriebsschließungsversicherung: Kein Versicherungsschutz für COVID-19 nach BS 2008
- Landgericht Bochum · 4 O 275/20 · 17.02.2021Betriebsschließungsversicherung: Kein Versicherungsschutz für COVID-19 bei abschließendem Katalog
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- Landgericht Dortmund · 2 O 301/20 · 15.04.2021Betriebsschließungsversicherung: Kein Anspruch wegen COVID-19 bei abschließendem IfSG-Katalog
- Landgericht Münster · 115 O 281/20 · 18.02.2021Betriebsschließungsversicherung: Keine Deckung für COVID-19 bei abschließendem IfSG-Katalog
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- Landgericht Münster · 115 O 109/20 · 26.11.2020Betriebsschließungsversicherung: Kein Ersatz für COVID-19 bei abschließendem Krankheitskatalog