Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung zurückgewiesen; Verfahren gebührenfrei
- Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- Kartellsenat
- Aktenzeichen
- VI-W (Kart) 5/04
- Datum
- 22.09.2004
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
- ECLI
- ECLI:DE:OLGD:2004:0922.VI.W.KART5.04.00
Abstrakte Rechtssätze
Gegen die Streitwertfestsetzung einer Vorinstanz kann Beschwerde eingelegt werden; eine Abänderung durch das Beschwerdegericht setzt das Vorliegen einer erkennbaren Fehlerhaftigkeit der Wertfestsetzung voraus.
Die Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung ist zurückzuweisen, wenn keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, dass die Vorinstanz den Streitwert pflichtwidrig oder willkürlich bestimmt hat.
Das Gericht kann das Verfahren als gebührenfrei erklären; in einem solchen Fall sind die Kosten nicht zu erstatten.
Bei der Überprüfung von Streitwertfestsetzungen beschränkt sich die Rechtsprechung auf die Aufdeckung wesentlicher Bewertungsfehler und nicht auf eine vollständige Neubewertung des Streitgegenstands.
Tenor
1. Die Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen die in dem Urteil des Landgerichts Köln vom 18. August 2003 enthaltene Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.
2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.